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   BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68   

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https://dejure.org/1968,8218
BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68 (https://dejure.org/1968,8218)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1968 - 1 StR 176/68 (https://dejure.org/1968,8218)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1968 - 1 StR 176/68 (https://dejure.org/1968,8218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweck der Erforderlichkeit der Angabe von Gründen für das Unterlassen der Vereidigung - Voraussehbarkeit der Todesfolge bei Begehen einer fahrlässigen Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Ferner ist dadurch gewährleistet, daß im Revisionsrechtszug nachprüfbar ist, ob die Entscheidung des Tatrichters von einem Rechtsfehler beeinflußt worden ist (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55].

    Dem Revisionsgericht steht nur eine Nachprüfung der Frage zu, ob die Entscheidung des Tatrichters von einem Rechtsirrtum beeinflußt worden ist (BGHSt 9, 71, 72) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55].

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Ferner ist dadurch gewährleistet, daß im Revisionsrechtszug nachprüfbar ist, ob die Entscheidung des Tatrichters von einem Rechtsfehler beeinflußt worden ist (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55].
  • BGH, 08.05.1958 - 4 StR 404/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beteiligten über den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen (RGSt 24, 130, 132; BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951; 4 StR 404/57 vom 8. Mai 1958; 5 StR 232/61 vom 18. Juli 1961).
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Der Beschluß, mit dem das Gericht von der Vereidigung eines Zeugen absieht, muß zwar nach § 64 StPO den Grund für das Unterlassen der Vereidigung angeben (BGHSt 17, 186, 187) [BGH 03.04.1962 - 1 StR 75/62].
  • BGH, 16.01.1951 - 3 StR 34/50

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes durch die Beibringung von Gift -

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beteiligten über den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen (RGSt 24, 130, 132; BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951; 4 StR 404/57 vom 8. Mai 1958; 5 StR 232/61 vom 18. Juli 1961).
  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 247/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Liegt aber der Grund der Nichtvereidigung für alle Beteiligten klar zutage, so kann sogar eine formell nicht ausreichende Beschluß-Begründung die Revision nicht rechtfertigen (BGH 4 StR 247/55 vom 29. September 1955).
  • BGH, 18.07.1961 - 5 StR 232/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beteiligten über den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen (RGSt 24, 130, 132; BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951; 4 StR 404/57 vom 8. Mai 1958; 5 StR 232/61 vom 18. Juli 1961).
  • RG, 28.03.1911 - V 281/11

    1. Kann eine Revisionsbeschwerde darauf gestützt werden, daß der Antrag auf

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68
    Welcher Art die Begünstigung vermutlich war und auf welchen Tatsachen der Verdacht beruht, braucht das Gericht, entgegen der Annahme der Revision, grundsätzlich nicht anzugeben (RGSt 28, 113; 44, 380, 384; vgl. auch BGH NJW 1952, 273 Nr. 19).
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